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Steering Committee (StComm):

Ist zuständig für den Geschäftsführer-Vertrag zwischen der ZURICH und dem NVB&NGF. Im StComm sind jeweils zwei Vertreter der ZURICH und zwei Vertreter des NVB&NGF-Vorstandes. Der Präsident NVB&NGF ist ex oficio ebenfalls dabei.


Schadenausschuss (SchA):

Ist zuständig für alle Fragen zur Schadenregulierung (Schaden, Recht, Prozesse). Im SchA sind drei Vertreter des NVB&NGF-Vorstandes sowie der Präsident NVB&NGF und die Protokollführerin (Recht NVB&NGF).


Entschädigungsstellen-Ausschuss (EStA):

Ist zuständig für alle Gesuche, welche an den NVB&NGF gestellt werden. Die Rechtsabteilung des NVB&NGF prüft die Gesuche und leitet diese dann an den EStA zum Entscheid weiter. Im EStA sind vier Vertreter des NVB&NGF-Vorstandes sowie der Präsident NVB&NGF und die Protokollführerin vertreten (Recht NVB&NGF).


Anlagen-Ausschuss (AA):

Ist zuständig für das Anlagereglement des NVB&NGF. Im AA sind zwei Vertreter des NVB&NGF-Vorstandes sowie der Präsident NVB&NGF und der Finanzverantwortliche NVB&NGF vertreten.


Medien-Ausschuss (MedA):

Ist für den Auftritt NVB&NGF in der Öffentlichkeit zuständig. In diesem Ausschuss werden auch die Belange, welche die Homepage www.nbi.ch betreffen behandelt. Im MedA sind jeweils ein Vertreter des NVB&NGF-Vorstandes sowie der Präsident NVB&NGF und die für die Homepage verantwortliche Person vertreten.
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