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Die Beiträge

NVB&NGF werden gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) für die Durchführung ihrer Aufgaben durch einen jährlichen Beitrag finanziert, der von den Motorfahrzeughaltern geleistet wird. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer erheben diese Beiträge gleichzeitig mit der Prämie. Die Beiträge werden durch NVB&NGF bestimmt. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 76a SVG).

In der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) werden die Grundsätze für die Beitragsberechnung dargelegt:

NVB&NGF berechnen die Beiträge der Motorfahrzeughalter je aufgrund der vollen Schadendeckung und des übrigen Aufwandes pro Kalenderjahr. Sie berücksichtigen die Schadenzahlungen und die Bedarfs-Schadenrückstellungen für hängige Schadenfälle und tragen der voraussichtlichen Änderung des Schadenaufwandes Rechnung (Art. 58 VVV).

Die Motorfahrzeughalter, ausgenommen Bund und Kantone, leisten jährlich den halben Grundbeitrag für jedes Motorrad, ausgenommen Motorfahrräder, und jeden Kollektiv-Fahrzeugausweis für Motorräder; den Grundbeitrag für jedes leichte Motorfahrzeug, ausgenommen Motorräder, und jeden Kollektiv-Fahrzeugausweis, ausgenommen solche für Motorräder und Anhänger; den doppelten Grundbeitrag für jedes schwere Motorfahrzeug (Art. 59 VVV).

Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) bestimmt, was unter einem Motorrad (Art. 14 VTS), einem leichten Motorwagen (Art. 10 Abs. 2 1. Satz VTS), und einem schweren Motorwagen (Art. 10 Abs. 2 2. Satz VTS) zu subsumieren ist.

Nachstehend die Höhe der aktuellen und bereits auch für 2012 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein genehmigten Beiträge:

Beitrag pro Jahr für NVBNGFTotal
Motorräder CHF 0.40 CHF 1.70 CHF 2.10
Personenwagen bis 3,5 t CHF 0.80 CHF 3.40 CHF 4.20
Schwere Motorfahrzeuge CHF 1.60 CHF 6.80 CHF 8.40



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