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Was ist das NVB?

Das Nationale Versicherungsbüro (NVB) vertritt die Schweiz in den Gremien der internationalen Dachorganisation des Council of Bureaux (CoB), welche für die Versicherung im Internationalen Motorfahrzeugverkehr zuständig ist. Der CoB hat mit den Internal Regulations verbindliche Bestimmungen erlassen, welche die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Büros regeln. Das System wird auch "Grüne Karte-System" genannt. Es erleichtert die Schadenregulierung bei Unfällen, die durch ausländische Fahrzeuge verursacht werden.


Wer finanziert das NVB?

Das NVB wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe finanziert, welche die Fahrzeughalter zusammen mit der Motorfahrzeughaftpflichtprämie bezahlen. Sie beträgt zur Zeit pro Jahr:

Beitrag pro Jahr für NVB
Motorräder CHF 0.40
Personenwagen bis 3,5 t CHF 0.80
Schwere Motorfahrzeuge CHF 1.60


Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte bestätigt, dass der Versicherungsnehmer auch im Ausland über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen des besuchten Landes und die dort vorgeschriebenen Deckungssummen.


Warum braucht man eine Grüne Karte?

Bei einer Reise in die auf der Karte grün gekennzeichneten Länder muss man die Grüne Karte bei der Versicherungsgesellschaft bestellen, soweit nicht mit gültiger Dauer bereits vorhanden. Sie bestätigt, dass ein ausreichender Versicherungsschutz im Ausland besteht. Bei einem Unfall werden daher alle Schäden, die dieses Fahrzeug verursacht, nach Vorgabe der örtlichen Gesetzgebung gedeckt.

Grundsätzlich brauchen Automobilisten in den blau/lila gekennzeichneten Ländern keine Grüne Karte mehr, wenn sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das in einem dieser Länder immatrikuliert wurde.



(Vergrösserung durch Anklicken der Karte)


Was kostet die Grüne Karte und wo erhält man sie?

Die Grüne Karte muss bei demjenigen Versicherer bestellt werden, bei dem die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht, mit dem man sich ins Ausland begeben will. Sie wird in der Regel kostenlos abgegeben.


Ist meine Grüne Karte auch für die Einfahrt nach Kosovo gültig?

Die Grüne Karte ist für die Einfahrt in die Republik Kosovo nicht gültig. Für die Einreise nach Kosovo muss eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für in Kosovo immatrikulierte Fahrzeuge, welche ins Ausland reisen. Diese müssen bei der Einreise in die Länder des Grünen Karte-Systems oder in das EU/EWR-Territorium ebenfalls eine Grenzversicherung abschliessen.


Brauchen ausländische Fahrzeuge für die Einfahrt nach Liechtenstein eine spezielle Grüne Karte?

Nein. Liechtenstein verfügt über kein eigenes Versicherungsbüro. Dessen Aufgaben werden durch das Nationale Versicherungsbüro Schweiz wahrgenommen. Im Grüne Karte-System (Verbund der Versicherungsbüros, die dem Council of Bureaux CoB angehören) gelten die Schweiz und Liechtenstein deswegen als ein einziges Territorium. Aus diesem Grund enthalten Grüne Karten auch kein Kürzel FL. Grüne Karten, auf welchen ein nicht durchgestrichenes Kürzel CH aufgeführt ist, gelten uneingeschränkt auch für Liechtenstein.


Ein Automobilist merkt vor dem Zoll, dass er die Grüne Karte vergessen hat. Muss er nun umkehren?

Nein. In den Ländern, die zwingend eine Grüne Karte verlangen, muss er eine befristete Grenzversicherung abschliessen und kann dann seine Reise fortsetzen. Um die generell teure Grenzversicherung zu vermeiden, muss daher vor Antritt einer Reise abgeklärt werden, ob eine Grüne Karte erforderlich ist, und, falls ja, sichergestellt werden, dass eine gültige Grüne Karte an Bord des Fahrzeuges vorhanden ist.
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