Swiss Interclaims (Schaden NVB & NGF)
Schäden, welche Kraft Art. 74 ff. und 76 ff. in die Kompetenz von NVB & NGF fallen, bearbeitet der geschäftsführende Versicherer Zurich (Schweiz) mit seinen Teams in Lausanne, Lugano und Zürich. Um gegenüber Geschädigten und Partnern einheitlich und verständlich aufzutreten, trägt der "Schaden NVB & NGF" den Namen "Swiss International Motor Claims" oder kurz "Swiss Interclaims".
Der Name widerspiegelt den Bezug zum Ausland (International) und den Bezug zum Schaden (Claims = englisch Anspruch bzw. Schaden) sowie die Funktion des Garantiefonds "unter" oder "zwischen" (inter) den Versicherern.


