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Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus fünf bis neun natürlichen Personen, deren Amtsdauer drei Jahre beträgt. Die Vorstandsmitglieder können wiedergewählt werden. Der Vorstand kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er führt die Geschäfte des Vereins, soweit er die Geschäftsführung nicht übertragen hat. Er setzt sich aktuell wie folgt zusammen:


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